Was bedeutet Ergonomie?
Ergonomie ist die Wissenschaft von der optimalen Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsmittel und Arbeitsabläufe, sodass sie an die Fähigkeiten und Bedürfnisse des Menschen angepasst sind. Ziel ist es, Gesundheit, Sicherheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit zu fördern.
Nach der International Ergonomics Association (IEA) wird Ergonomie definiert als:
„Ergonomie ist die wissenschaftliche Disziplin, die sich mit dem Verständnis der Wechselwirkungen zwischen Menschen und anderen Elementen eines Systems befasst. Sie wendet theoretische Erkenntnisse, Prinzipien, Daten und Methoden an, um Systeme so zu gestalten, dass das Wohlbefinden der Menschen und die Gesamtleistung des Systems optimiert werden.“
Ganz einfach erklärt:
Nicht der Mensch muss sich an seinen Arbeitsplatz anpassen – sondern der Arbeitsplatz an den Menschen.
Kurz gesagt: Ergonomie sorgt dafür, dass Arbeitsplätze, Werkzeuge und Prozesse den Menschen bestmöglich unterstützen – für gesundes, komfortables und effizientes Arbeiten.
Beispiele für ergonomische Maßnahmen
- Höhenverstellbare Schreibtische
- Ergonomische Bürostühle
- Monitorarme für die richtige Bildschirmhöhe
- Ergonomische Tastaturen und Mäuse
- Optimale Beleuchtung und Raumgestaltung
- Ausreichende Bewegungs- und Wechselmöglichkeiten zwischen Sitzen und Stehen
Ist Ergonomie nur ein Hype oder steckt mehr dahinter?
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthält keine allgemeine Definition des Begriffs Ergonomie, verpflichtet Arbeitgeber jedoch ausdrücklich dazu, Arbeitsplätze ergonomisch zu gestalten. Besonders konkret wird dies im Absatz 6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen der ArbStättV, der die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze regelt.
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/anhang.html
Verantwortung des Arbeitgebers
Die ArbStättV verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsplätze so zu planen und auszustatten, dass gesundheitliche Belastungen möglichst vermieden werden. Grundlage hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die ergonomische Gestaltung umfasst daher nicht nur Möbel und Arbeitsmittel, sondern auch Arbeitsorganisation, Beleuchtung, Raumklima und ausreichende Bewegungsmöglichkeiten.
Kurz zusammengefasst
Die Arbeitsstättenverordnung fordert, dass Arbeitsplätze an den Menschen angepasst werden – nicht umgekehrt. Ergonomie ist damit ein verbindlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und soll Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten langfristig sichern.